AGB für Software Produkte

ITSicherheitsvorfall.de – Meldeportal Software as a Service Bedingungen (nachfolgend „Bedingungen” genannt) zu einer Vereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“ genannt), die über den ITSicherheitsvorfall.de-Webshop oder auf eine andere Weise zwischen gescheit.it, Marcel Schmidt Eschenburg 61 45276 Essen (nachfolgend „Anbieter” genannt) und Ihnen bzw. der Firma/Organisation, die Sie vertreten (nachfolgend „Kunde” genannt) zustande kommt. Anbieter und Kunde werden nachfolgend zusammen „Parteien“ genannt. 

Diese Bedingungen setzen sich zusammen aus 

den nachfolgenden Regelungen für die Erbringung der Services durch den Anbieter (Teil I) (nachfolgend „Servicevertrag“ genannt) sowie 

der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung zwischen den Parteien (Teil II) (nachfolgend „Auftragsverarbeitungsvertrag“ genannt). 

 
 
Teil I – Servicevertrag 

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung, Definitionen 

(1) Mit der Vereinbarung vereinbaren die Parteien, dass der Anbieter dem Kunden die Nutzungsmöglichkeit für die Softwareanwendung „Meldeportal“ (im Folgenden „Anwendung“ genannt) zum Zugriff gegen Entgelt zur Verfügung stellt. 

(2) Gegenstand der Vereinbarung ist die Bereitstellung der vom Anbieter aktuell zur Verfügung gestellten Version der Anwendung zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendung und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung gegen Zahlung des in der Vereinbarung festgelegten Entgelts für den in der Vereinbarung oder in einer separaten Vereinbarung festgelegten Zeitraum. 

(3) Eine Funktionsbeschreibung der Anwendung kann unter https://itsicherheitsvorfall.de
abgerufen werden. 

Die vom Anbieter zur Nutzung der Anwendung freigegebene Softwareumgebung, insbesondere Browser, sind in den Systemvoraussetzungen der Anwendung festgelegt und unter https://itsicherheitsvorfall.de/systemvorraussetzungen/ abrufbar. 

§ 2 Bereitstellung der Anwendung, Sicherung der Anwendungsdaten 

(1) Der Anbieter hält auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (auch bei Mehrzahl im Folgenden „Server“ genannt) die Anwendung in der jeweils aktuellen Version nach Maßgabe der folgenden Regelungen bereit. 

(2) Die Anwendung und die vom Kunden in selbige Anwendung eingegebenen Daten (im Folgenden „Anwendungsdaten“ genannt) werden auf dem Server regelmäßig, sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart mindestens kalendertäglich gesichert. Das durch diese Datensicherung entstehende Backup wird auf dem Server abgelegt. Die so abgelegte Datensicherung wird dreißig (30) Kalendertage geführt und am darauffolgenden Arbeitstag durch automatische Prozesse überschrieben. 

(3) Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums (im Folgenden „Übergabepunkt“ genannt). 

(4) Wenn Sie ein Wettbewerber sind ist es Ihnen ausdrücklich untersagt, die Anwendung zu nutzen oder darauf zuzugreifen. Unter einem Wettbewerber verstehen wir eine Einzelperson oder eine Einheit, die in einem Geschäftsfeld tätig ist, das Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die denen von ITSicherheitsvorfall.de ähnlich sind, einschließlich Mitarbeitern, freien Mitarbeitern oder sonstigen Vertretern oder Beauftragten, Dieses Verbot erstreckt sich auch auf die Anmeldung für kostenlose Testversionen. Darüber hinaus dürfen Sie die Anwendung nicht nutzen, um ihre Verfügbarkeit, Performance oder sonstige Funktionalität zu überwachen oder für jegliche anderen Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke zu verwenden. 

§ 3 Software-Testversionen 

Der Kunde hat die Möglichkeit, die Anwendung kostenlos zu testen und zu nutzen, in dem der Kostenfreie Plan der Software beauftragt wird. Die kostenlose Software-Version der Anwendung dient nicht dem Einsatz im laufenden Geschäftsbetrieb. 

§ 4 Service Levels 

In diesem Paragraphen werden die generellen Service Levels für die Nutzung der Anwendung festgelegt. 

(1) Technische Verfügbarkeit der Anwendung 
a) Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung während der Systemlaufzeit bereit, dies aber unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit nach nachfolgendem § 4 (2). 

Die “Systemlaufzeit” beläuft sich auf 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. 

b) Die Zeiten der verfügbaren Nutzung (das heißt die Verfügbarkeit ist gegeben) vereinbaren die Parteien wie folgt: Innerhalb der Systemlaufzeit wird eine Hauptnutzungszeit definiert, während derer der Anbieter die monatliche Verfügbarkeit der Anwendung von Montag bis Freitag von 09.00 – 17.00 ME(S)Z zu 99% sicherstellt. Innerhalb dieser Zeit wird die längste ununterbrochene Ausfallzeit 4 Stunden nicht überschreiten. 

Alle Zeiten außerhalb der Hauptnutzungszeit gelten als Nebennutzungszeit, in der die Verfügbarkeit nicht gewährleistet wird. Darunter fallen Samstage, Sonntage sowie der 1. Januar und 25. Dezember. 

c) Zur verfügbaren Nutzung zählen auch die Zeiträume, während denen 

Störungen vorliegen, die ihre Ursache im lokalen IT-System des Kunden oder in einer Störung der Anbindung des Kunden an den Übergabepunkt haben oder 

sonstige Ereignisse eintreten, die nicht vom Anbieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, z. B. durch höhere Gewalt, Missbrauch oder Bedienfehler. 

(2) Geplante Nichtverfügbarkeit 

Der Anbieter ist in Zeiten außerhalb der Hauptnutzungszeit berechtigt, die Anwendung und/oder Server zu warten, zu pflegen sowie sonstige Arbeiten vorzunehmen. Geplante Nichtverfügbarkeiten wird der Anbieter dem Kunden 7 Tage im Voraus unter via E-Mail ankündigen. 

Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit die Anwendung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung der Anwendung in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder Leistungseinstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadenersatz. 

(3) Messung der tatsächlichen Verfügbarkeit 

Die tatsächliche Verfügbarkeit in Prozent berechnet sich für die Hauptnutzungszeit wie folgt: 

Die Verfügbarkeit wird durch eine vom Anbieter geführte Überwachungsinstanz festgehalten. Dabei werden die Verfügbarkeit der Anwendung an sich sowie der Anwendungs-Dienste (wie etwa Reporting) überwacht. 

(4) Reaktionszeiten 

Der Anbieter trägt nur innerhalb der Hauptnutzungszeit dafür Sorge, dass innerhalb einer von der jeweiligen, nachfolgend definierten Produktklassen abhängigen, nachfolgend vereinbarten Zeit ab Zugang einer Meldung einer technischen Störung des Kunden per E-Mail oder Support-Ticket mit den Störungsbehebungsarbeiten begonnen wird (“Reaktionszeit”). 

Bei außerhalb der Hauptnutzungszeit gemeldeten Störungen beginnt die Reaktionszeit mit dem nächsten Werktag innerhalb der Hauptnutzungszeit. 

Produktklasse | Reaktionszeit 
Kostenfrei | Keine Reaktionszeit 
Business & Business Plus | 24 Stunden 

(5) Verstoß gegen die Verfügbarkeiten und Abhilfe 

Verstößt der Anbieter gegen die unter § 4 (1) festgelegten Verfügbarkeiten während der Hauptnutzungszeit, ist der Kunde berechtigt, eine Vertragsstrafe in folgendem Umfang zu verlangen: 

 Bei einer Unterschreitung der Verfügbarkeit in der Hauptnutzungszeit: 0,5% der monatlichen Vergütung pro angefangenen 0,1% Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit, maximal jedoch 100% der monatlichen Vergütung; 

Bei einer Überschreitung der längsten ununterbrochenen Ausfallzeit in der Hauptnutzungszeit: 5% der monatlichen Vergütung pro Überschreitungsfall, maximal jedoch 100% der monatlichen Vergütung; 

Bei einer Überschreitung der Reaktionszeit in der Hauptnutzungszeit bei Vorliegen einer Störungs-Meldung: 5% der monatlichen Vergütung pro Überschreitungsfall, maximal jedoch 100% der monatlichen Vergütung. 

Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Unterschreitung der Verfügbarkeit/Überschreitung der Ausfallzeit/Reaktionszeit nicht zu vertreten hat. 

Der Wert der Vertragsstrafen wird mit den laufenden Rechnungen des Anbieters verrechnet. 

§ 5 Sonstige Leistungen des Anbieters, Online-Handbuch 

(1) Der Anbieter wird dem Kunden während der Laufzeit der Vereinbarung entwickelte Neufassungen der Anwendung zur Verfügung stellen. Die neuen Fassungen können auch Funktionserweiterungen beinhalten. 

Ein Anspruch des Kunden zur Erstellung von neuen Fassungen oder auf die Aufnahme bestimmter zusätzlicher Funktionalitäten in die Anwendung besteht nicht. 

(2) Der Anbieter stellt dem Kunden über die Anwendung ein Online-Handbuch zur Verfügung. 

§ 6 Nutzungsrechte, Rechte des Anbieters bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse 

(1) Der Kunde erhält an der Anwendung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, auf die Laufzeit der Vereinbarung befristetes Nutzungsrecht nach Maßgabe dieser Bedingungen. 

Der Kunde darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal, Personal verbundener Gesellschaften, freie Mitarbeiter oder Handelsvertreter nutzen. 

(2) Der Kunde erhält Zugang zu einer (1) Umgebung. Es werden keine zusätzlichen Umgebungen für Test- oder Qualitätssicherungszwecke bereitgestellt. Diese können bei Bedarf gegen getrennte Bezahlung hinzugebucht werden. 

(3) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung Dritten zugänglich zu machen. 

(4) Verletzt der Kunde die Verpflichtungen aus dem vorbenannten § 6 (1) bis (3) dieses Servicevertrags aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. 

Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Anbieters weiterhin oder wiederholt die Verpflichtungen aus dem vorbenannten § 6 (1) bis (3) dieses Servicevertrags und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter die Vereinbarung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. 

§ 7 Vergütung und Zahlung 

(1) Für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bezüglich der Anwendung bezahlt der Kunde an den Anbieter die sich aus der Vereinbarung ergebende Nutzungsvergütung zu den vereinbarten Zeitpunkten, inkl. jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer. 

(2) Die Vergütung ist zu den in der Vereinbarung vereinbarten Zeitpunkten jeweils im Voraus zur Zahlung fällig. 

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personalkosten und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Der Anbieter wird dem Kunden eine Preiserhöhung schriftlich oder per E-Mail mitteilen; die Preiserhöhung gilt nicht für den Zeitraum, für den der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. 

Eine Erhöhung der Preise innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Vereinbarung ist ausgeschlossen. 

(4) Im Fall einer vergütungspflichtigen Vereinbarung (also ausgenommen Test-Versionen) gewährt der Kunde dem Anbieter hiermit das Recht, das Firmenlogo des Kunden in Marketing-Materialien wie beispielsweise der Website des Anbieters zu verwenden, um den Kunden als einen Meldeportal-Kunden zu identifizieren. Außerdem darf das Firmen-Logo im Rahmen einer Individualisierung des Meldeportals des jeweiligen Kunden genutzt werden. Dieser Nutzungsgenehmigung kann formlos per E-Mail an webminister@gescheit.it widersprochen werden. Davon abgesehen darf der Anbieter das Logo des Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Erlaubnis verwenden. 

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden 

(1) Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung der Vereinbarung erforderlich sind. 

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, 

1. die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. 

2. die Nutzerkennung, Kennwörter und ähnliches durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen; der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten. 

3. die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 6 dieses Servicevertrags einzuhalten, insbesondere 

keine Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder abrufen zu lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt einzudringen oder ein solches Eindringen zu fördern; 

den Anbieter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Anwendung durch den Kunden beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind; 

die berechtigten Nutzer zu verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen der Vereinbarung und dieser Bedingungen einzuhalten; 

die berechtigten Nutzer nach Maßgabe der Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den Anbieter zu informieren. 

4. vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen; 

5. Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen nach § 1 dieses Servicevertrags, dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. 

§ 9 Datensicherheit, Datenschutz 

(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten, wozu auch die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zählt. 

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. 

(3) Im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung ist zwischen folgenden Kategorien von Daten zu unterscheiden, die z.T. personenbezogene Daten beinhalten können: 

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Ansprechpartner beim Kunden (Kontaktperson, Adresse, Telefonnummer, Fax, E-Mail-Adresse), zur Vertragsdurchführung. Diese Daten werden auf Basis berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO verarbeitet. Zweck der Verarbeitung ist die Durchführung der Vereinbarung mit dem Kunden. Hinweise auf die Betroffenenrechte und Löschfristen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Anbieters. 

Der Anbieter verarbeitet Daten über das Nutzungsverhalten der Nutzer des Kunden im Rahmen von Server-Protokollen, die Information wie beispielsweise IP-Adresse, Zeitstempel oder Web-Anfrage enthalten können. Diese Daten werden auf Basis berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO verarbeitet. Zweck ist zum einen die Suche und Behebung von Fehlern, die Abwehr von Gefahren und die Aufrechterhaltung des technischen Betriebs der Anwendung. Hinweise auf die Betroffenenrechte und Löschfristen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Anbieters. 
 
Der Anbieter verarbeitet statistische Daten zur Nutzung der Anwendung. Diese Daten enthalten keinerlei Inhalte, die Nutzer in der Anwendung eingegeben haben. Die Daten können die vom Nutzer ausgelöste Aktion, einen Zeitstempel, Informationen zum verwendeten Webbrowser, die interne ID der jeweiligen Datenbank, eine ID der Session, eine nicht-invertierbare Nutzerkennung, oder auch die ID eines auf der Website erzeugten Cookies enthalten. Diese Daten werden auf Basis berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO verarbeitet. Zweck der Verarbeitung ist die dauerhafte Bereitstellung des Angebots, die Anpassung an sich entwickelnde Bedürfnisse der Nutzer, die Verbesserung der Nutzerfahrung in der Anwendung und die Optimierung der internen Prozesse des Anbieters. Hinweise auf die Betroffenenrechte und Löschfristen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Anbieters. 

Der Anbieter verarbeitet schließlich Anwendungsdaten, also diejenigen Daten, die der Kunde im Rahmen der Nutzung der Anwendung eingibt. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt im Auftrag des Kunden nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO unter dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Teil II dieser Bedingungen). 

(4) Die Verpflichtungen nach § 9 (1) bis (3) bestehen, solange personenbezogene Daten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über die Beendigung der Vereinbarung hinaus. 

(5) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Unterauftragnehmer einzusetzen. Eine fortlaufend aktualisierte Liste der jeweils vom Anbieter eingesetzten Unterauftragnehmer, die für ihn personenbezogene Daten verarbeiten, kann unter webminister@gescheit.it schriftlich angefordert werden. Soweit der Anbieter Unterauftragnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden betraut, die der Anbieter als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO verarbeitet, gelten die Sonderregelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages (Teil II dieser Bedingungen). Solche Subunternehmer werden in einer separaten Liste aufgeführt. 

(6) Der Kunde ist für die Inhalte, die im Rahmen der Nutzung der Anwendung eingegeben werden, verantwortlich und wird regelmäßig eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust von Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen. 

(7) Der Kunde wird, sofern und soweit ihm die technische Möglichkeit hierzu seitens des Anbieters eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Downloads sichern. 
 

§ 10 Ansprüche bei Schlechtleistung 

Im Fall der Schlechtleistung stehen dem Kunden die Ansprüche nach § 4 dieses Servicevertrages zu. Im Übrigen gelten die gesetzlichen 
Bestimmungen. 

§ 11 Vertraulichkeit 

(1) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke der Durchführung der Vereinbarung zu verwenden. 

(2) Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Vereinbarung bestehen. 

§ 12 Haftung 

Die Haftung des Anbieters richtet sich nach dem Gesetz. 

§ 13 Schutzrechte Dritter 

(1) Der Anbieter steht dafür ein, dass die Anwendung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter ist. 

Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Anwendung des Anbieters gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet der Anbieter gegenüber dem Kunden wie folgt: 

Der Anbieter wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten für die Anwendung oder den betreffenden Teil der Anwendung entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder die Anwendung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder die Anwendung austauschen. Ist dies dem Anbieter nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. 

Im Falle der rechtmäßigen Inanspruchnahme des Kunden durch einen Dritten stellt der Anbieter den Kunden von den Kosten, die durch die Geltendmachung dieser Ansprüche Dritter entstanden sind (darin eingeschlossen angemessene Rechtsanwaltskosten, beschränkt -sofern anwendbar- nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), frei. 

 Die Pflicht des Anbieters zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach §12 dieses Servicevertrags. 

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich oder per E-Mail zu verständigen; dem Anbieter sind alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten. Stellt der Kunde die Nutzung der Anwendung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. 

(2) Ansprüche gegen den Anbieter nach § 13 (1) dieses Servicevertrags sind ausgeschlossen, wenn 

der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, 

die Behauptung einer Verletzung aus der unbefugten Modifikation der Anwendung entsteht oder mit einer solchen in Verbindung steht, 

die Anwendung nicht gemäß den Regelungen der Vereinbarung und dieser Bedingungen oder in Übereinstimmung mit der Dokumentation der Anwendung genutzt wird, 

die angebliche Verletzung durch die Nutzung eines von dem Anbieter herausgegebenen Updates, Upgrades oder Patch hätte verhindert werden können, 

die angebliche Verletzung aus der Nutzung der Anwendung mit einem nicht vom Anbieter zur Verfügung gestellten Produkt eines Drittanbieters resultiert. 

(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter und dessen Erfüllungsgehilfen wegen Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. 

§ 14 Abschluss der Vereinbarung, Start der Vereinbarung, Zeitraum, Kündigung 

(1) Der Kunde gibt durch Klicken des Buttons „Kostenpflichtig Bestellen“ im ITSicherheitsvorfall.de-Webshop oder über andere Kommunikationswege eine Bestellung auf. 

Die Vereinbarung wird abgeschlossen und das Vertragsverhältnis beginnt mit der Annahme der Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung des Anbieters. 

(2) Die Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und ist bis zu diesem Zeitpunkt nicht ordentlich kündbar. 

Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht zum Ende der Mindestlaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraumes von einer der Parteien gekündigt wird. Eine davon abweichende Kündigungsfrist kann von den Parteien schriftlich vereinbart werden. 

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührt. 

§ 15 Pflichten bei und nach Beendigung der Vereinbarung 

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlöschen alle Rechte des Kunden zur Nutzung der Anwendung. Der Anbieter wird die Anwendungsdaten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen. 

§ 16 Höhere Gewalt, Leistungsverzögerungen 

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hierzu zählen auch Ereignisse, die dem Anbieter die Leistungen nach der Vereinbarung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von oder Störungen im Bereich von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, soweit der Anbieter diese Ereignisse nicht verschuldet hat, hat der Anbieter nicht zu vertreten. 

Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder zu unterbrechen. 

§ 17 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht 

(1) Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung und/oder dieser Bedingungen bedürfen einer entsprechenden Einigung zwischen den Parteien. 

(2) Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung und/oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese unvollständig sein, wird die Vereinbarung im Übrigen nicht berührt; es bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. 

Die Parteien werden sich in einem solchen Falle und im Falle vom Lücken, die die Parteien nicht vorhergesehen haben, auf eine Regelung einigen, die dem Sinn und Zweck der Vereinbarung und dieser Bedingungen am besten entspricht und die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

(3) Die Vereinbarung und diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung und/oder dieser Bedingungen sich ergebenden Streitigkeiten ist Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland. 

Teil II – Auftrags­verarbeitungs­vertrag 

§ 1 Anwendungsbereich 

(1) Die Parteien vereinbaren, dass der Anbieter bei Erbringung der Services als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig wird, soweit der Anbieter für den Kunden Anwendungsdaten verarbeitet (vgl. dazu die Definition der Anwendungsdaten in § 2(2) des Servicevertrages (Teil I dieser Bedingungen). 

(2) Es wird darauf hingewiesen, dass der Anbieter personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten kann, die nicht Gegenstand des Auftragsverhältnisses sind, da der Anbieter insoweit als Verantwortlicher agiert. Dies betrifft beispielsweise Daten zur Abrechnung und Lizenzverwaltung oder automatisch erhobene statistische Daten. Wegen der Einzelheiten wird auf die Regelungen des § 9 (3) des Servicevertrages (Teil I dieser Bedingungen) verwiesen. Es ist sichergestellt, dass diese Daten getrennt von den zur Verarbeitung überlassenen Anwendungsdaten gehalten werden. Ergänzend wird auf die Datenschutzhinweise des Anbieters verwiesen. 

§ 2 Gegenstand des Auftrags 

Der Anbieter verarbeitet auf Grundlage dieses Auftragsverarbeitungsvertrages personenbezogene Daten für den Kunden im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO. 

§ 3 Dauer des Auftrags 

(1) Die Laufzeit dieses Auftrags entspricht der Laufzeit der Vereinbarung. 

(2) Der Kunde kann die Vereinbarung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Anbieters gegen diesen Auftragsverarbeitungsvertrag vorliegt, der Anbieter eine Weisung des Kunden nicht ausführen kann oder will oder der Anbieter Kontrollrechte des Kunden vertragswidrig verweigert. 

§ 4 Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten sowie Kategorien betroffener Personen 

(1) Gegenstand des Auftragsverhältnisses sind personenbezogene Anwendungsdaten, die der Kunde in die Anwendung eingibt, um sie dort verwalten zu können. 

(2) Die Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten bestimmt grundsätzlich der Kunde und oder der Anwender. Unser Meldeportal bietet im Standard die Erfassung von Angaben zur meldenden Person, :Vor- & Nachname, E-Mail Adresse, Telefon, Telefonnummer, Beschreibung des IT-Sicherheitsereignisses, Datum des Auftretens, Uhrzeit des Auftretens, Was ist passiert? (Zusammenfassung) z.B. Virus auf PC geladen, Wie ist es passiert? z.B. Auf Link in einer E-Mail geklickt, Wo befindet sich das IT-System (Gebäude, Raum, Arbeitsplatz), z.B. Gebäude, Raum, Arbeitsplatz, Welche Komponenten/Netzbereiche sind betroffen? z.B. Mein Rechner und der von Frau Müller, Welche Auswirkungen bestehen? Z.B. Meine Dateien werden verschlüsselt, Kritikalität, Details, oder freiwillig hochgeladene Dokumente vom Typ .jpg .png .jpeg .pdf & .heic  auf dessen Inhalte wir keinen Einfluss haben. Der Kunde verpflichtet sich, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten in die Anwendung einzugeben. Diese daten verbleiben in der Regel aber nicht auf unseren Systemen, sondern werden sofort an Systeme des Kunden weitergeleitet.  

(3) Typischerweise sind Betroffene Personen interne Mitarbeiter, externe Mitarbeiter und Zulieferer des Kunden. Der Kunde bestimmt über die Dateneingabe die Kategorien betroffener Personen; es können grundsätzlich Daten aller Kategorien betroffener Personen verarbeitet werden. 

§ 5 Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Kunden 

(1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Kunde verantwortlich. Gleichwohl ist der Anbieter verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Kunden gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiterzuleiten. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen dem Kunden und dem Anbieter abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format festzulegen. 

(2) Der Kunde erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen. 

(3) Der Kunde ist berechtigt, sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der bei dem Anbieter getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen. 

(4) Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt. 

§ 6 Pflichten des Anbieters 

(1) Der Anbieter verarbeitet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Anwendungsdaten des Kunden ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Kunden, sofern der Anbieter nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Anbieter als Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden); in einem solchen Fall teilt der Anbieter dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO). 

(2) Der Anbieter verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Anwendungsdaten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. Kopien oder Duplikate dieser Anwendungsdaten werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt. 

(3) Der Anbieter sichert zu, dass die für den Kunden verarbeiteten Anwendungsdaten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden. 

(4) Bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DSGVO durch den Kunden, an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten sowie bei erforderlichen Datenschutz-Folgeabschätzungen des Kunden hat der Anbieter im notwendigen Umfang mitzuwirken und den Kunden soweit möglich angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit e und f DSGVO). 

(5) Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Kunden erteilte Weisung nach Ansicht des Anbieters gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Kunden nach Überprüfung bestätigt oder geändert wird. 

(6) Der Anbieter hat personenbezogene Anwendungsdaten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, wenn der Kunde dies mittels einer Weisung verlangt und berechtigte Interessen des Anbieters dem nicht entgegenstehen. 

(7) Auskünfte über personenbezogene Anwendungsdaten aus dem Auftragsverhältnis an Dritte oder den Betroffenen darf der Anbieter nur nach vorheriger Weisung oder Zustimmung durch den Kunden erteilen. 

(8) Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunde – grundsätzlich nach Terminvereinbarung – berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit sowie der vertraglichen Vereinbarungen im angemessenen und erforderlichen Umfang selbst oder durch vom Kunden beauftragte Dritte zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Anwendungsdaten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie durch Überprüfungen und Inspektionen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DSGVO). 

(9) Der Anbieter sichert zu, dass der Anbieter, soweit erforderlich, bei diesen Kontrollen unterstützend mitwirkt. 

(10) Der Anbieter verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Anwendungsdaten des Kunden die Vertraulichkeit zu wahren. Diese besteht auch nach Beendigung der Vereinbarung fort. 

(11) Der Anbieter sichert zu, dass der Anbieter die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b und Art. 29 DSGVO). 

(12) Der Anbieter überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in seinem Betrieb. 

(13) Der jeweils aktuell bestellte Beauftragte für den Datenschutz ist einsehbar unter gescheit.it

§ 7 Mitteilungspflichten des Anbieters bei Störungen der Verarbeitung und bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten 

(1) Der Anbieter teilt dem Kunden unverzüglich Störungen, Verstöße des Anbieters oder der bei ihr beschäftigten Personen sowie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die im Auftrag getroffenen Festlegungen sowie den Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Anwendungsdaten mit. 

(2) Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf eventuelle Melde- und Benachrichtigungspflichten des Kunden nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO. Der Anbieter sichert zu, den Kunden erforderlichenfalls bei seinen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DSGVO). 

(3) Meldungen nach Art. 33 oder 34 DSGVO für den Kunden darf der Anbieter nur nach vorheriger Weisung durchführen. 

§ 8 Unterauftragsverhältnisse mit Subunternehmern (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DSGVO) 

(1) Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Anwendungsdaten des Kunden ist dem Anbieter für vom Kunden genutzte Integrationen gestattet. Eine Liste dieser Anbieter kann unter https://itsicherheitsvorfall.de/drittanbeiter eingesehen werden. Darüber hinaus ist die nur mit Genehmigung des Kunden gestattet (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass sie den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO sorgfältig auswählt. 

(2) Anwendungsdaten der Kunden, werden an einem Standort innerhalb der EU bzw. des EWR gehostet. 

Eine Beauftragung von Subunternehmern oder sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind. 

(3) Der Anbieter hat sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen zwischen dem Kunden und dem Anbieter insoweit auch gegenüber Subunternehmern gelten, dass ein der DSGVO entsprechendes Schutzniveau gewährleistet ist. Die Parteien stellen klar, dass daraus keine Verpflichtung des Anbieters folgt, die Regelungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrags wortgleich auch dem Subunternehmer aufzuerlegen.  

(6) Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden dafür, dass der Subunternehmer den Datenschutzpflichten nachkommt, die ihm durch den Anbieter im Einklang mit dem vorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden. 

(7) Die jeweils aktuelle Liste der Subunternehmer des Anbieters ist unter https://itsicherheitsvorfall.de/drittanbeiter abrufbar. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Kunde einverstanden. 

(8) Der Anbieter kann gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO weitere Subunternehmer hinzuziehen. In diesem Fall informiert der Anbieter den Kunden 30 Tage bevor Daten mit dem neuen Subunternehmer geteilt werden. Anschließend erweitert der Anbieter die unter https://itsicherheitsvorfall.de/drittanbeiter abrufbare Liste. Insoweit wird auch klargestellt, dass der Kunde nur dann informiert wird, wenn Subunternehmer hinzugezogen werden, die Zugriff auf die personenbezogenen Daten des Kunden erhalten. 

(9) Sollte der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Information berechtigte Einwände gegen die Einsetzung eines neuen Unterauftragnehmers vorbringen, werden die Parteien nach Treu und Glauben zusammenkommen, um eine angemessene Lösung zu erörtern. Wenn eine solche Lösung nicht erreicht werden kann, kann der Kunde die Vereinbarung kündigen und erhält eine anteilige Rückerstattung der Nutzungsvergütung. 

§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO) 

§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO) 

(1) Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DSGVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird. 

(2) Im Anhang 1 („Technische und organisatorische Maßnahmen“) sind die diesbezüglichen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Anbieters aufgeführt. 

(3) Die Maßnahmen des Anbieters können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Standards nicht unterschreiten. 

(4) Wesentliche Änderungen muss der Anbieter mit dem Kunden in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abstimmen, soweit sie eine Auswirkung auf die Erbringung des Service haben. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Auftragsverarbeitungsvertrages aufzubewahren. 

§ 10 Verpflichtungen des Anbieters nach Beendigung des Auftrags (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO) 

(1) Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Anbieter sämtliche vom Kunden zur Verarbeitung überlassenen Anwendungsdaten zu löschen. 

(2) Dies wird erreicht über die automatische Löschung der Anwendungsdaten nach Ablauf einer Frist von dreißig (30) Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Wegen der Einzelheiten wird auf die Regelungen des § 14 des Servicevertrages (Teil I dieser Bedingungen) verwiesen. 

§ 11 Haftung 

Auf Art. 82 DSGVO wird verwiesen. 

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen 

Folgende technisch-organisatorische Maßnahmen werden von dem Anbieter im Bereich ITSicherheitsvorfall.de – Meldeportal realisiert. 

Zugangskontrolle 

Verwehrung des Zugangs zu Verarbeitungsanlagen, mit denen die Verarbeitung durchgeführt wird, für Unbefugte. 

Jeder Anwender-Zugang zu Datenverarbeitungsanlagen (Stammdaten Portal) und Systemen ist nur über eine Benutzerkennung mit Passwort möglich. 

Zugang zum zentralen Kundenmanagement-System ist nur über Benutzerkennung mit Passwort und zwei Faktor Authentifizierung möglich. 

Art des Zugriffs wird über abgestufte Benutzerberechtigungen erstellt und verwaltet. 

Serverräume sind nur für Mitarbeiter der Abteilung IT und für die Geschäftsführung zugänglich und gesondert gesichert. 

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Maßnahmen führt der Anbieter im Bereich ITSicherheitsvorfall.de – Meldeportal für den Kunden noch folgende Maßnahmen durch: 

2-Faktor Authentifizierung bei Hosting-Provider Host Europe GmbH. 

Administrative Zugriffe werden geloggt. 

Für Sicherheitsrichtlinien des Rechenzentrums bei AWS siehe https://www.hosteurope.de/download/2022-03-03_Host%20Europe_SLA%203.7.2_final.pdf  

Speicherkontrolle 

Die Test-Daten & Entwicklungsumgebungen sind getrennt von den Produktiv-Daten. Im Detail heißt das, dass unerwünschte Fehler in der Weiterentwicklung oder beim Testen keine Auswirkungen auf das Produktiv-Cluster haben. 

Die Backups von ITSicherheitsvorfall.de Anwendungsdaten werden ausschließlich verschlüsselt transportiert/gespeichert. Die Backups werden in Deutschland gespeichert. 

Anwendungsdaten dürfen nur nach Einwilligung des Kunden zur Fehler-Reproduktion oder Beratungszwecke verwendet werden. Nach Zweckerfüllung werden Datenkopien unwiderruflich gelöscht. 

Der Datentransfer wird ausschließlich verschlüsselt vorgenommen. 

Zugriffskontrolle 

Gewährleistung, dass die zur Benutzung eines automatisierten Verarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich zu den von ihrer Zugangsberechtigung umfassten personenbezogenen Daten Zugang haben. 

Wiederherstellbarkeit 

Gewährleistung, dass eingesetzte Systeme im Störungsfall wiederhergestellt werden können. 

Backup- und Recoverykonzept 

Kontrolle des Backupvorgangs 

Verwendung eines RAID-Systems/Festplattenspiegelung 

Zuverlässigkeit 

Gewährleistung, dass alle Funktionen des Systems zur Verfügung stehen und auftretende Fehlfunktionen gemeldet werden. 

Hohe Redundanz der Infrastruktur (Computing, Storage, Network). Dadurch wird eine sehr hohe Verfügbarkeit gewährleistet. 

Monitoring der Systeme und Infrastruktur erfolgt durch Erfassung diverser Metriken, Auswertung von Logs, Health Checks der Systeme, Alerting-System. 

Datenintegrität 

Backupkonzept – und Recoverykonzept 

Kontrolle des Backupvorgangs 

Monitoring der produktiven Systeme 

Auftragskontrolle 

Gewährleistung, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. 

Verfügbarkeitskontrolle 

Monitoring der Systeme und Infrastruktur durch Erfassung diverser Metriken, Auswertung von Logs, Health Checks der Systeme, Alerting-System. 

Trennbarkeit 

Gewährleistung, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene personenbezogene Daten getrennt verarbeitet werden können. 

Test-, Entwicklungs- und Produktivsysteme sind technisch voneinander getrennt. 

Weisungsgemäße Verarbeitung 

Es ist nach und Art. 32 Abs. 4 DSGVO dafür Sorge zu tragen, dass Mitarbeiter und externe Dienstleister, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur entsprechend den Weisungen des Verantwortlichen verarbeiten. Hierzu werden nachfolgende Maßnahmen ergriffen: 

Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis 

Umsetzung von eigenen Sicherheitsrichtlinien 

Schulungen 

AGB für Druckprodukte

Allgemeine Geschäftsbedingungen der gescheit.it für Drucksachen 

 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der gescheit.it, Marcel Schmidt Eschenburg 61 45276 Essen (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ oder „wir“ genannt) aufgrund von Bestellungen unserer Kundschaft über unseren ITSIcherheitsvorfall.de-Webshop oder auf andere Weise erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde oder die Kundin (im Folgenden auch „Auftraggeber“ oder „Sie“ genannt) Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. 

   

(2) Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 

   

(3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen). 

   

(4) Alle Verträge mit dem Auftraggeber werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. 

2 Angebot und Vertragsabschluss, Account und Sonderanfragen

(1) Die Darstellung und Angebote unserer Produkte auf unserer Website, in Prospekten oder sonstigen Medien erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. 

   

(2) Ihre Bestellung über unsere Website stellt hingegen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Indem Sie in der Bestellübersicht auf »Jetzt kaufen« klicken, erklären Sie verbindlich, zu den auf der Website und in diesen AGB genannten Konditionen die von Ihnen ausgewählte(n) Ware(n) bestellen und den angegebenen Preis zahlen zu wollen. 

   

(3) Sie können über unsere Website als Gast oder mit einem von Ihnen erstellten, passwortgeschützten Account bestellen. Ihnen obliegt, sicherzustellen, dass Ihre uns mitgeteilten Personenstamm-, Versand- und ggf. Zahlungsdaten vollständig und korrekt sind sowie diese ggf. im eigenen Account stets aktuell zu halten. Der Account erlaubt den Überblick über Ihre Bestellungen, das Verfolgen des Versandstatus Ihrer Druckaufträge und das selbstständige Aktualisieren Ihrer Benutzerdaten. Zum Löschen Ihres Accounts wenden Sie sich bitte an webminister@gescheit.it. Sie sind für die Geheimhaltung des Passwortes verantwortlich und müssen uns über jede Ihnen bekanntwerdende nicht-autorisierte Nutzung unverzüglich informieren. Wir sind berechtigt, Ihren Account vorübergehend zu sperren oder endgültig zu schließen, wenn die jeweilige Maßnahme unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen angemessen oder notwendig ist, insbesondere bei objektiven Hinweisen auf betrügerische Nutzung, dauerhafter Nichtnutzung, wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese Geschäftsbedingungen, bei missbräuchlicher Verwendung unseres Angebots oder Übermittlungen rechtsverletzender oder unangemessener Inhalte im Sinne des § 14. 

   

(4) Ein verbindlicher Vertrag kommt bei einer Bestellung über unsere Website erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns zustande, z. B. wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Bestellung eine Bestellbestätigung von uns in Textform erhalten haben, innerhalb einer Frist, in der Sie den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten dürfen. 

   

(5) Ein Vertrag über die Produktion eines Druckerzeugnisses, welches nicht über unsere Website bestellt werden kann („Sonderanfrage“), kommt hingegen erst dann zustande, wenn der Auftraggeber das zu seiner Sonderanfrage verbindliche und vom Auftragnehmer erstellte Angebot in Textform (E-Mail ausreichend) annimmt. Mit dem Angebot des Auftragnehmers (E-Mail-Anhang) erhält der Auftraggeber Informationen zu seiner Sonderanfrage und diese AGB, die sich der Auftraggeber speichern und ausdrucken kann. Auch später noch senden wir dem Auftraggeber diese Informationen gerne auf Anfrage zu. 

   

(6) Vertragsinhalt ist nur, was zwischen den Vertragspartnern durch eine Vereinbarung in Textform bzw. die Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske bestätigt wurde. Dabei werden Angaben, die Sie uns gegebenenfalls in den Feldern „Zusätzlich Hinweise“ oder „Referenztext“ übermitteln, nicht zum Vertragsinhalt. Diese Inhalte werden von uns in einer Auftragsbestätigung nicht bestätigt, gelten auch nicht von uns als Inhalt bestätigt und können entsprechend – weil rein einseitig – auch nicht zur Bestimmung einer geschuldeten Beschaffenheit oder anderer gewährleistungs- oder sonstiger rechtlicher Fragen oder für Bewertungen herangezogen werden. 

   

(7) Die Angestellten des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme der Geschäftsführung und Prokuristinnen und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen. 

3 Preise

(1) Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich Nettopreise angegeben sind und die Umsatzsteuer getrennt ausgewiesen wird.  Die Höhe der im Einzelnen geltenden Versandkosten entnehmen Sie bitte unserer Website oder bei Sonderanfragen unserem verbindlichen Angebot. Bei Warenlieferungen außerhalb der Europäischen Union (z. B. in die Schweiz) können darüber hinaus Einfuhrabgaben (Zölle) und weitere Kosten anfallen; diese sind von Ihnen zu tragen. 

 

(2) Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen der vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten verlangt oder ähnliche Zusatzarbeiten veranlasst, wird der Auftragnehmer diese Arbeiten nur nach gesonderter Absprache mit dem Auftraggeber gegen Erstattung des hierdurch verursachten Mehraufwands durchführen. 

4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber

(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus, wenn nicht in Textform eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber entsprechend den vorgesehen Formularfeldern übermittelt werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine mangelfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher in Textform ausdrücklich bestätigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet grundsätzlich allein der Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind. 

   

(2) Wir sind nur insoweit zur Prüfung von Druckdaten verpflichtet, wie sich dies aus vereinbarten Zusatzleistungen, z. B. aus dem Bestellprozess, ergibt. Soweit Sie dabei einen Korrekturabzug erhalten und uns diesen freigeben, erfolgt unsererseits keine weitere Überprüfung der Druckdaten. Das Risiko etwaiger nach Freigabe verbleibender Fehler tragen Sie insoweit allein. 

   

(3) Den Auftragnehmer treffen hinsichtlich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder von ihm eingeschaltete Dritte (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflichten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zur Verfügung gestellten Daten offensichtlich nicht verarbeitungsfähig oder nicht lesbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung bzw. vor zur Verfügung Stellung der Daten auf einem Datenträger Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen. 

5 Lieferung und Leistungszeit

(1) Vereinbarte Leistungszeiten werden in Werktagen bemessen. Als Werktage gelten dabei Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Vereinbarte Lieferfristen beginnen nach Maßgabe der jeweils spätesten Eingangszeit für den jeweiligen Werktag und setzen rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung der notwendigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers voraus. 

   

(2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Einfache Lieferverzögerungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Ablehnung einer Lieferung. 

   

(3) Sofern Sie ein Fixgeschäft abschließen möchten, bei dem der Vertrag mit der rechtzeitigen Leistung stehen und fallen soll, ist dies gesondert spätestens mit der Bestellung mitzuteilen. Solche Geschäfte müssen vom Auftragnehmer entsprechend bestätigt werden. Kommt es beim vereinbarten Fixgeschäft zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Auftragnehmer Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt. 

   

(4) Der Auftragnehmer ist zur Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition im Warenkorb berechtigt, wenn diese Teillieferung innerhalb einer Auftragsposition für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Auftraggeber durch die Teilbelieferung kein erheblicher eigener Mehraufwand entsteht, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme des Mehraufwands bereit. Der Auftragnehmer trägt in jedem Fall vollständig etwaig zusätzlich entstehende Versandkosten. Bei einer solchen Teilleistung innerhalb einer Auftragsposition kann der Auftraggeber bei verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Leistung der Auftragsposition vom Vertrag über diese Auftragsposition bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Rücktrittsvoraussetzungen zurücktreten. 

   

(5) Liegt ein von Seiten des Auftraggebers zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Wir verlangen in diesem Fall eine Pauschale in Höhe von 40 Euro. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und der Auftragnehmer hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. 

6 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware/höhere Gewalt

(1) Wenn wir wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. 

   

(2) Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht einhalten, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn die Voraussetzungen nach § 6 (3) vorliegen. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich. 

   

(3) Wir können gemäß § 6 (2) vom Vertrag zurücktreten, 

   

 

  • wenn ein Lieferant Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d. h. zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt; 

   

 

  • im Falle höherer Gewalt, das heißt, wenn ein unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und wir dies nicht mit uns zumutbaren Mitteln vermeiden können beispielsweise bei Streiks am Produktionsort, Unfällen, die wir nicht zu vertreten haben oder Unwettern auf den Transportwegen. 

   

(4) Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit). 

   

  • 6a Periodische Arbeiten

Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. 

7 Gefahrenübergang – Versand

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen. 

   

(2) Wird die Ware auf Ihren Wunsch hin versandt, geht die Gefahr der verzögerten Leistung, des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung des Werts sowie die Preisgefahr mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen (Spediteurinnen und Spediteure, Frachtführende oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) auf Sie über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat. 

   

(3) Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt und die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware versandbereit ist. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall alle nach Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betragen die Lagerkosten bei Lagerung durch den Auftragnehmer 1 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vorbehalten, einen Nachweis über weitere oder geringere Lagerkosten zu führen. 

   

(4) Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist. 

   

(5) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Soll die Lieferadresse nachträglich geändert werden, ist eine Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer in Textform erforderlich. 

   

(6) Der Auftraggeber hat uns bzw. den Frachtführenden einen Verlust oder eine Beschädigung einer Sendung anzuzeigen (§ 438 HGB). Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Im Übrigen gilt § 438 HGB. 

8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln/Gewährleistung

Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt. 

   

(1) Finden die kaufrechtlichen Regelungen Anwendung und ist die gelieferte Ware nicht mangelfrei, d.h. entspricht bei Gefahrübergang nicht gemäß § 434 BGB den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder – soweit einschlägig – den Montageanforderungen, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Erst wenn die Nacherfüllung mindestens zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen sowie Schadensersatz unter den weiteren Voraussetzungen des § 9 verlangen. 

   

(2) Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt. 

   

(3) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden. 

Dies gilt insbesondere bei: 

   

– geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, 

– geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag, 

– geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages, 

– geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (= Abweichungen vom Endformat); bei allen Magazinen, Broschüren, Notizbüchern oder ähnlichen Produkten bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei Werbetechnikprodukten 1-2 % vom Endformat, bei allen anderen Produkten bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat, 

– geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks oder der Heißfolienprägung zum Druckmotiv. 

   

Das Gleiche gilt technisch bedingt für Vorlagen (wie z. B. Proofs, An- und Probeausdrucke und Druckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt. 

   

(4) Produktionsbedingt kann die Laufrichtung des Papiers nicht festgelegt werden. Ein leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. 

   

(5) Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB. 

   

(6) Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Mängel, die durch eine Weiterverarbeitung durch den Auftraggeber selbst oder durch ihm beauftragte Dritte entstehen. Die Prüfung der Eignung der gelieferten Ware für eine solche Weiterverarbeitung obliegt allein dem Auftraggeber. 

   

(7) Mängelansprüche verjähren – vorbehaltlich der Regelung im folgenden Satz und in § 8 (7) – in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen; für solche Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gelten die Regelungen in § 9. 

   

(8) Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen haben. 

   

(9) Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung von Reklamationen können nicht zurückgesandt werden. 

9 Haftung auf Schadensersatz

(1) Der Auftragnehmer haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten) –, auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in § 9 gemeinsam „Schadensersatz“). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers führte und auch kein Fall der nicht beschränkten Haftung nach Absatz 3 (iv) oder (v) vorliegt, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 

   

(2) Ist die Haftung nach dem vorstehenden Absatz 1 beschränkt, ist auch eine Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen. 

   

(3) Der Auftragnehmer haftet Ihnen außerdem (i) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes und (iii) der groben Fahrlässigkeit, (iv) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (v) bei Übernahme einer Garantie durch den Auftragnehmer sowie (vi) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. 

   

(4) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch den Auftragnehmer, dessen gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen. 

   

(5) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung des Auftragnehmers eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 

   

(6) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

   

(7) Ihre Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab dem gesetzlichen Fristbeginn. 

10 Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

(1) Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit der bestellenden Person vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar. 

   

(2) Sie sind berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Sie treten uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) des Vergütungsanspruchs ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung erwachsen. Sie bleiben auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass Sie die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Dritten die Abtretung mitteilen. 

   

(3) Verarbeitet der Auftragnehmer die Vorbehaltsware, erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller. Der Auftragnehmer erwirbt an der neuen Sache unmittelbar Eigentum. Erfolgt die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer und Eigentümerinnen, so erwirbt der Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware. Erwirbt der Auftragnehmer Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache, übereignet der Auftragnehmer dem Auftraggeber sein Eigentum oder seinen Miteigentumsanteil an der neuen Sache unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen des Auftraggebers verbunden oder vermischt und ist die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen, übereignet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware unter der auflösenden Bedingung vollständiger Zahlung. Veräußert der Auftraggeber die neue Sache bzw. die durch Verbindung oder Vermischung entstandene Sache, tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt zur Sicherung des Vergütungsanspruchs die ihm gegen die Erwerbenden dieser Sache zustehende Forderung ab. Für den Fall, dass der Auftragnehmer an dieser Sache einen Miteigentumsanteil erworben hat, tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Forderung anteilig entsprechend dem Wert des Miteigentumsanteils ab. 

   

(4) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind verpflichtet, uns jede Pfändung, Beschädigung oder jedes Abhandenkommen der Ware unverzüglich anzuzeigen. 

   

(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zu unserer Forderung stehen, wie etwa bei Gewährleistungsansprüchen. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

   

(6) Befindet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig. 

11 Zahlung

(1) Sie können aus den im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten wählen. Weitere Informationen stellen wir auf unserer Website zur Verfügung. 

   

(2) Bei Zahlung mittels Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn beim Auftraggeber eingezogen. 

(3) Bestellungen im Namen, auf Rechnung oder zu Händen Dritter bedürfen einer entsprechenden, wirksamen Vollmacht. Lehnt der Dritte den Auftrag, die Zahlung oder die Annahme ab, geht der Auftragnehmer bis zum Nachweis der hinreichenden Vollmacht von deren Fehlen aus. Entsprechend verbleibt es bei der Verantwortlichkeit des Bestellers als Auftraggeber, insbesondere hinsichtlich Zahlungspflichten und Verzug. 

   

(4) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, erheben wir eine Pauschale in Höhe von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Pauschale wird auf geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zugrunde gelegt. Die Geltendmachung eines hierüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. 

   

(5) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine Vereinbarung in Textform über andere Zahlungsbedingungen. 

   

(6) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Auftragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers, in der Reihenfolge der ältesten Schulden zu den jüngsten, anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen. 

   

(7) Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder die Stellung einer Sicherheit bspw. durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden. 

   

(8) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers. 

   

(9) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar. § 354a HGB bleibt unberührt. 

12 Rechnungsstellung, Genehmigung und Änderung

(1) Der Auftraggeber ist mit der Übermittlung elektronischer Rechnungen einverstanden. Etwaige Irrtümer bei der Erstellung von Rechnungen berichtigen wir regelmäßig spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber. 

   

(2) Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung als vom Auftraggeber akzeptiert, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht vorher wenigstens in Textform unter Angabe der beanstandeten Rechnungsnummer und -position. 

   

(3) Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist. 

13 Rechte Dritter und unerlaubte Inhalte

(1) Mit Erteilung des Auftrags erklärt der Auftraggeber, dass er berechtigt ist, die eingereichten Unterlagen zu vervielfältigen. Werden durch die Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte) verletzt und hat der Auftraggeber dies zu vertreten, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen der Dritten frei. 

   

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber übermittelte Unterlagen auf Rechte Dritter oder eventuelle Verstöße gegen geltendes Recht zu prüfen. Dies ist alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftragnehmer behält sich allerdings das Recht vor, einen Auftrag nicht auszuführen und vom Vertrag zurückzutreten, soweit: 

   

– die übermittelten Unterlagen oder die Erfüllung des Auftrags gegen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschriften verstoßen; 

   

– die übermittelten Unterlagen sexistischer Natur oder sonst sittenwidrig sind. 

   

(3) Potenzielle Gesetzesverstöße können zur Anzeige gebracht werden. 

14 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

(1) Der Auftragnehmer behält sich für alle erbrachten Leistungen – im Besonderen an grafischen Entwürfen, Text- und Bildgestaltungen, Layouts etc. – die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. 

   

(2) Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur die jeweilige bestellte Ware, erwirbt jedoch keine weiteren Rechte an den gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten des Auftragnehmers. Insbesondere steht dem Auftraggeber kein Recht zu, die Leistungsergebnisse des Auftragnehmers zu vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben. Das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Vervielfältigung kann dem Auftraggeber aber gegen Zahlung eines Entgelts im Rahmen einer gesondert in Textform zu schließenden Vereinbarung eingeräumt werden. Erst mit der Bezahlung des dort vereinbarten Entgelts räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Vervielfältigungsrecht ein. Ein Anspruch auf Abschluss einer solchen gesonderten Vereinbarung besteht nicht. 

   

(3) Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden. 

15 Geheimhaltung

Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes. 

16 Daten und Auftragsunterlagen

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen der geschäftlichen Beziehung gegebenenfalls personenbezogene Daten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung) des Auftraggebers oder solche Dritter, die der Auftraggeber übermittelt. Für den Auftragnehmer sind solche Verarbeitungen für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich und sie erfolgen nur zu diesem Zweck. Der Auftraggeber steht für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrags oder der Anfrage ein sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. Er hält den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Betroffener vollumfänglich frei. Bei Bestellungen im Namen, auf Rechnung oder zu Händen Dritter, insbesondere also bei Angabe einer abweichenden Rechnungs- und/oder Lieferadresse, sind Sie allein dafür verantwortlich, das Einverständnis des Betroffenen vor der Auftragserteilung einzuholen. 

   

(2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auftragsunterlagen (wie Vorlagen, Muster, Daten oder Datenträger) ist über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber hinaus nur bei Abschluss einer entsprechenden gesonderten Vereinbarung in Textform und nur gegen gesonderte Vergütung möglich.

17 Erfüllungshilfen und Subunternehmer

(1)Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, mit Dritten zusammenzuarbeiten bzw. diese zu beauftragen, sofern es der ordnungsgemäßen und vereinbarten Erfüllung des Vertrages dient. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass zu diesem Zwecke seine Personenbezogenen Daten an einen Dritten weitergeben werden.  
 

18 Widerruf

(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (gescheit.it Marcel Schmidt Eschenburg 61 45276 Essen – webminister@gescheit.it) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

(2) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.  

(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vollständig vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind z.B. Notfallkarten oder Aufkleber die Ihre individuellen Inhalte (Rufnummern, URLs, QR-Codes, usw.) enthalten. 

 19 Schlussbestimmungen – anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

(1) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Düsseldorf. Wir sind berechtigt, Sie wahlweise an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

   

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 

   

(3) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsabreden ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. 

   

(4) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits anfängliche Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.